Otto Alte-Teigeler GmbH
Obere Hardt 13
76467 Bietigheim/Baden
DEUTSCHLAND
T: +49 7245 92600
F: +49 7245 926070
M: oat@oat.de
Der Fachkräftemangel im Bauwesen ist eine große Herausforderung – besonders im Bereich Straßenbau. Aktuell ist es für uns sehr schwer, eine geeignete Bauleitung für unseren Standort in Bietigheim (Baden) zu finden.
Anstatt hohe Summen für Headhunter oder Jobportale auszugeben, möchten wir den Weg über persönliche Empfehlungen gehen – und dich fair dafür entlohnen!
Die Otto Alte-Teigeler GmbH ist ein mittelständisches Bauunternehmen, spezialisiert auf die Erhaltung und Sanierung von Verkehrsflächen – darunter auch Sonderbauweisen wie Grinding & Grooving oder Fugentechnik.
Weitere Infos unter www.oat.de und www.oat.de/karriere
Wir suchen einen Bauleiter (m/w/d) im Bereich Straßenbau im Raum Karlsruhe / Rastatt / Bietigheim mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung und Deutschkenntnissen C1 oder Deutsch als Muttersprache.
500 € nach 3 Monaten erfolgreicher Beschäftigung
500 € nach 6 Monaten Beschäftigung im Unternehmen
Die empfohlene Person muss uns lediglich deinen Namen und deine Kontaktdaten bei ihrer Bewerbung nennen, damit wir die Empfehlung zuordnen können.
Wir prüfen die Eignung und führen Gespräche.
Kommt es zur Einstellung, erhältst du deine Prämie in zwei fairen Raten – transparent und verlässlich.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Empfehlungsaktion der Otto-Alte-Teigeler GmbH (nachfolgend „OAT“) zur Gewinnung neuer Bauleiter (m/w/d) im Bereich Straßenbau.
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die in eigenem Namen handeln.
(2) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind:
Mitarbeitende von OAT sowie deren Angehörige,
gewerbliche Vermittler, Headhunter, Personalvermittlungen oder sonstige Unternehmen bzw. Personen, die Bewerber beruflich oder gegen Entgelt vermitteln.
(1) Die Prämie beträgt 1.000 € und wird wie folgt ausgezahlt:
500 € nach 3 Monaten ununterbrochener Beschäftigung der empfohlenen Person bei OAT.
weitere 500 € nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung.
(2) Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn:
Die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht in Kontakt mit OAT stand,
die Empfehlung vor der Bewerbung bei OAT eingereicht wurde,
der vollständige Name und die Kontaktdaten des Empfehlers im Rahmen der Bewerbung durch die empfohlene Person angegeben wurden,
die empfohlene Person erfolgreich eingestellt wird und
der Arbeitsvertrag mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung besteht.
(3) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung an den Empfehlenden
OAT behält sich das Recht vor, Empfehlungen bei Verdacht auf Manipulation, Mehrfachempfehlungen, falsche Angaben oder Missbrauch der Aktion ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Auszahlung besteht nicht.
Die Entscheidung über die Einstellung einer empfohlenen Person liegt allein bei OAT. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags oder auf Auszahlung der Prämie, wenn keine Einstellung erfolgt.
Die Prämie ist durch den Empfehlenden ggf. als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
OAT übernimmt keine steuerliche Beratung oder Haftung für steuerliche Pflichten des Empfehlers.
OAT verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen dieser Aktion ausschließlich zur Bearbeitung der Empfehlung und der Auszahlung der Prämie.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
OAT behält sich das Recht vor, die Empfehlungsaktion jederzeit zu ändern, zu beenden oder die Prämienhöhe anzupassen. Dies gilt nicht rückwirkend für bereits erfolgreich zugeordnete Empfehlungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.